Aus gegebenen Anlass nur mal so zur Erinnerung:
Es gibt seit 2014 eine neue Vorschrift für die Fahrt mit Anhänger. Für die oben benannten Länder ist auch bei Fahrten mit einem ungebremsten Hänger die Befestigung eines Abreisseiles vorgeschrieben, dabei ist es in den Niederlanden nur das Überlegen über die Hängerkupplung nicht gestattet. Es ist hier eine zusätzliche Öse an der Anhängerkupplung (nicht am Arm des Kugelkopfes) erforderlich. Es kann teuer werden!
Ergänzung zu Trailer v. 17.8. NL, Ö, CH
Es darf kein Abreisseil (4 mm) verwendet werden.
Es muß ein Fangseil mit Stahlhalter (Rundschlaufe 8mm)
am Trailer fest verschraubt werden.
Hinweis vom TÜV Süd und ADAC.
Fangseile m. Halter für ungebremste Trailer sind beim Fachhandel
erhältlich.
Zusätzlich ist in den NL ein extra Fanghacken an der AHK zur Aufnahme
für das Fangseil vorgeschrieben
VG P. Zimmermann
Der Bestand von über 30 aktive Segler hat sich nun in den Jahren auf 10 aktive Segler der Olympiajolle reduziert.